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Rahmenkonzept

„Jugendarbeit in der Stadt Bad Liebenwerda und den Ortsteilen“

Freizeit – und Medienzentrum „Regenbogen“

 

Jugendclubs:          Theisa/Thalberg
                                   Maasdorf
                                   Lausitz
                                   Möglenz
                                   Kosilenzien
                                   Oschätzchen
                                   Prieschka
                                   Zeischa
                                   Dobra
                                   Langenrieth

Inhalt

RAHMENBEDINGUNGE

Rechtsgrundlage
Träger
Zielgruppe
Entwicklung im Jugendalter

AUFGABEN UND ZIELE

Aufgaben
Leitbild
Richtziele
Ziele

KONSEQUENZEN UND AUFGABEN

Räume für Jugendliche
Schwerpunkte der Jugendarbeit
Praktische Jugendarbeit
Schulsozialarbeit

STRUKTURELLE VORAUSSETZUNGEN

Mindeststandards
Qualitätsmanagement
Arbeitskonzept

RAHMENBEDINGUNGEN

Rechtsgrundlage

Das Freizeit – und Medienzentrum „Regenbogen“ und die 10 Jugendclubs auf den Ortsteilen sind Einrichtungen der offenen Jugendarbeit der Stadt Bad Liebenwerda und als solche ein Teilbereich der örtlichen Jugendarbeit. Ihr gesetzlicher Auftrag ergibt sich aus § 11 Kinder – und Jugendhilfegesetz, dem §§ 1, 8a und § 14 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch, Kinder  und Jugendhilfe.

Träger

Träger der Einrichtungen der offenen Jugendarbeit ist die Stadt Bad Liebenwerda.

Zielgruppe

Die Zielgruppe im Freizeit – und Medienzentrum „Regenbogen“ liegt zwischen 6 und 27 Jahren und in den jeweiligen Ortsteilen im Alter von 14 und 27 Jahren.

Jedoch wurden  neue Angebote geschaffen, die auch andere Altersstufen ansprechen. Die Eltern-Kind-Gruppe  ist ein offenes, tägliches Angebot für unterschiedliche Familien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren. Es gibt Angebote im Jugendinforations- und Medienraum für alle Altersstufen im Bereich der Medienbildung. Einmal in der Woche ist der Regenbogen Standort der koordinierenden Flüchtlingsarbeit.

Entwicklung im Jugendalter

Die Jugendphase ist ein Entwicklungsstadium im individuellen Lebenslauf, mit speziellen Entwicklungsaufgaben. Da die Jugendphase tendenziell immer früher beginnt, liegt die zeitliche Eingrenzung des Jugendalters zwischen 11 und 21 Jahren.
Die besonderen Anforderungen an die Jugendlichen entstehen zum Einen durch den Gegensatz der biologischen Reife und der psychischen und sozialen „Nicht-Reife“. Folgen dieser Diskrepanz sind höhere soziale Erwartungen (Erwachsenenbonus), die an die Jugendlichen herangetragen werden. Selbständigkeit wird erwartet, wo sie vorher vielleicht noch gar nicht erwünscht war. Jugendliche, die häufig mit ihrer Körperlichkeit nicht zurechtkommen, werden von ihren Mitmenschen und der Gesellschaft überfordert oder allein gelassen.
Zum anderen ist die Zeit der Jugend durch intensives Lernen gekennzeichnet. Es ist eine Zeit der Neuordnung der eigenen Positionen, eine Zeit der Gefühlsschwankungen. Die relative Ausgewogenheit der Kindheit geht verloren. In dieser sensiblen Phase müssen Jugendliche eine Vielzahl von Entwicklungsaufgaben und Erwartungen, die an sie gerichtet sind, erfüllen. Dabei gilt, je komplexer eine Gesellschaft aufgebaut ist, desto länger wird die Entwicklungsphase.

Entwicklungsaufgaben sind:

  • neue und altersadäquate Beziehungsformen zu Gleichaltrigen beiderlei Geschlechts
  • Übernahme der Geschlechterrolle
  • Akzeptieren der eigenen körperlichen Erscheinung
  • Emotionale und wirtschaftliche Unabhängigkeit von Eltern und Erwachsenen
  • Lösung vom Elternhaus
  • Eingehen von Liebesbeziehungen und Vorbereitung auf Familienleben oder andere Formen des Zusammenlebens
  • Vorbereitung und Einstieg ins Berufsleben
  • Weiterentwicklung von Werten und ethischen Systemen
  • Erlangen von sozial verantwortlichen Verhalten, damit verbunden das Erarbeiten einer Ich – Identität
  • Altersspezifische Medienbildung

AUFGABEN UND ZIELE

Aufgaben

Im § 11 SGB VIII heißt es:
Jugendarbeit

  1. Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
  2. Jugendarbeit wird angeboten von … Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst … die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.
  3. Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
    • außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung.
    • Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit
    • arbeitswelt-, schul- und familienbezogener Jugendarbeit
    • internationale Jugendarbeit
    • Kinder- und Jugenderholung
    • Jugendberatung

Jugendarbeit leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten und der Lebensqualität von Jugendlichen. Durch mannigfaltige, allen offen stehende, thematische und/oder zielgruppenbezogene Angebote unterstützt und fördert sie die Identitätsentwicklung von Jugendlichen. Die offene Jugendarbeit stellt personelle, räumliche und materielle Ressourcen zur Verfügung und ermöglicht so Erfahrungs– und Lernprozesse in offenen oder themenorientierten Situationen.

§§1, 8a SGB VIII
§1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

  1. Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  2. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
  3. Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

§8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

  1. Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat  es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anbieten.
  2. In Vereinbarung mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten , die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Insbesondere ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden.

Das bedeutet für die Kinder- und Jugendarbeit und die Schulsozialarbeit der Stadt Bad Liebenwerda, dass Herr Guido Schieritz  an der „Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft“  nach § 8a SGB VIII teilgenommen hat  und  für alle Einrichtungen als Ansprechpartner gilt. Zwei Weiterbildungen zu diesem Schwerpunkt werden jährlich absolviert.

Im § 14 SGB VIII heißt es:
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

  1. Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.
  2. Die Maßnahmen sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Kinder- und Jugendschutz ist eine Querschnittsaufgabe und findet sich in allen Feldern der Jugendarbeit wieder. Er umfasst alle Maßnahmen, die die körperliche, geistige und soziale Entwicklung junger Menschen fördern und zu ihrer Integration beitragen sollen. Unsere Aufgabe ist es, geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Beeinträchtigungen zu entwickeln. Dazu gehören Aufklärungs-, Erziehungs- oder Beratungsangebote.
Der Kinder- und Jugendschutz will junge Menschen nicht bevormunden und von allen Gefahren und Risiken abschirmen. Kinder und Jugendliche müssen befähigt werden, mit bestehenden Risiken umzugehen, vorhandene Missstände zu erkennen und gemeinsam und verantwortlich zu ihrer Veränderung beitragen.

Leitbild

Für die Arbeit in den Jugendeinrichtungen der Stadt Bad Liebenwerda gilt daher das Leitbild, Entwicklungshilfen für Kinder und Jugendliche anzubieten und deren Lebensqualität zu verbessern. Darüber hinaus werden die Jugendlichen zu gesellschaftlicher Mitverantwortung angeregt und befähigt.

Richtziele

Auf der Ebene der Richtziele stehen im Vordergrund:

  • Unterstützung und Identitätsfindung
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • die Verbesserung des Lebensraumes und die Bereitstellung von Ressourcen und Räumen
  • Förderung der politischen Mitverantwortungskompetenz
  • Die Anforderungen an die Sozialpädagogik ändern sich, da bildungsschwaches Klientel bleibt. Bildungsprojekte müssen für Kinder und Jugendliche angeboten werden (Elitenbildung mit bildungsschwachem Klientel).    

Ziele

Daraus ergeben sich folgende Aufgaben und Ziele für die offene Jugendarbeit in den Einrichtungen:

DIE KOMMUNIKATION
Jugendliche haben in den Jugendeinrichtungen die Möglichkeit zur Mitteilung, zum Aufbau von Freundschaften, zum Austausch von Informationen und zur Begegnung. Dabei geht es um Kontakte zwischen Jugendlichen auf den Ortsteilen und Kontakte zwischen Kindern und Jugendlichen verschiedener Nationalitäten im „Regenbogen“ und um die Sensibilisierung für Gefühle und Absichten anderer.

DIE PARTIZIPATION
Für die jugendlichen Besucher/innen ist die Beteiligung am und das Engagement für das Leben der Einrichtungen ein wichtiger Bereich. Durch aktive Mitbestimmung und Mitwirkung, durch Erleben von Solidarität und in der Durchführung von sozialen Aktionen übernehmen Jugendliche Verantwortung für gesellschaftliche, politische, soziale und ökologische Bereiche und wachsen daran.

DIE INTEGRATION
Im Vordergrund stehen interkulturelles Lernen, Hineinwachsen in eine Gemeinschaft, gemeinsame Lernerfahrungen und die Zusammenarbeit unterschiedlicher Gruppen.

DIE EMANZIPATION
Den Jugendlichen werden die Möglichkeit zur Selbstentfaltung und das Leben in einem angstfreien Raum ermöglicht. Sie lernen, für sich selbst stehen und reden zu können, alte Rollenmuster zu überdenken und neue Rollen auszuprobieren.

DIE EDUKATION ( Erziehung )
Für die Jugendlichen werden die Aneignung von Kompetenzen, soziales Lernen und das Lernen von Freiheit in Freiheit ermöglicht.

DIE KONTEMPLATION ( beschauliches Nachdenken )
Die Besucher/innen brauchen und erhalten einen Platz für Selbstbestimmung, Beschaulichkeit, zur Selbst – und Identitätsfindung.

DIE KOMPENSATION ( Ausgleich )
Sie bedeutet für die Jugendlichen Ablenkung, Zerstreuung, Entlastung und Unterhaltung. Dabei werden soziale Ungleichheiten, Enttäuschungen, aber insbesondere auch Ansprüche auf Achtung, Anerkennung und Geltung ausgeglichen.

DIE REKREATION ( Erholung )
Für die Besucher/innen werden Erholung und Entspannung ermöglicht. Jugendliche bekommen die Möglichkeit, sich auszuruhen, mal nichts zu tun und sich einfach zu erholen.

KONSEQUENZEN UND AUFGABEN

Räume für Jugendliche

Die Jugendeinrichtungen müssen ein Ort werden, an dem die Jugendlichen selbständig leben können. Hier dürfen sie aktiv sein und offene, nicht verregelte Sozialräume für sich erschließen und nutzen. Jugendliche sollen in den Einrichtungen soziale Kontakte knüpfen und Raum für Spontaneität haben. Dabei soll Spaß möglich sein und trotzdem die Möglichkeit zur Ruhe gefunden werden.
Die Räume müssen so gestaltet sein, dass Platz für unterschiedliche Gruppen vorhanden ist. Bei allen Überlegungen müssen geschlechtsspezifische Aspekte einfließen, geprüft und umgesetzt werden.

Schwerpunkte der Jugendarbeit

  • Offene Treffpunktarbeit
    Offener Betrieb – Offene Angebote
  • Gruppenarbeit – Sozialpädagogisch orientierte Gruppenarbeit
  • Beziehungsarbeit
  • Bedürfnisorientierte Arbeit/ Hausaufgabenbetreuung, Bewerbungen erstellen
  • Bildungs- und Kulturarbeit
  • Aktivitäten außerhalb der Einrichtung
  • Sozialpädagogische Beratung/ Anlaufstelle für Probleme
  • Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen – Betroffenenbeteiligungsprojekte
  • Unterstützung von Eigeninitiative und ehrenamtlichen Engagement
  • Aufsuchende Jugendarbeit
  • medienpädagogische Angebote

OFFENE TREFFPUNKTARBEIT
Das Angebot der offenen Treffpunktarbeit ist ein durch eine Fachkraft betreuter Raum. Eine offene Einladung an alle Kinder und Jugendlichen. Offene Treffpunktarbeit bietet eine Möglichkeit zum Kontakt, zur Begegnung; sie bietet Experimentierräume und Gestaltungsräume. Das Angebot ist eine Einladung zum Lernen, zum miteinander Reden und Spielen, zur Erholung, zur Ruhe und Geborgenheit. Wir sind Beziehungsarbeiter. Wir treten mit den Kindern und Jugendlichen aktiv in Kontakt, bieten uns als Gesprächs – und Erlebnispartner, als Begleiter und Unterstützer in schwierigen Situationen an. Wir versuchen auftretende Konflikte friedlich zu lösen und Ausgrenzungen zu verhindern.

OFFENER BETRIEB – OFFENE ANGEBOTE
Den Kindern und Jugendlichen steht die Einrichtung zur Verfügung. Bedingung dafür ist eine generelle Attraktivität des Hauses (Atmosphäre, Spielmöglichkeiten, Qualität des Cafe-Betriebes). Die Teilnahme an festen Gruppen – und Programmangeboten ist freigestellt. Die pädagogischen Mitarbeiter/innen machen in den offenen Betrieb hinein Angebote, die durch ihren Animationscharakter zum Mitmachen auffordern. Sie bieten eine Möglichkeit zum Kontakt, zur Begegnung, zum Entdecken und Gestalten eigener Interessen. Im Mittelpunkt stehen Aktivitäten im künstlerischen, sportlichen und präventiven Bereich. Die Nutzer werden in die Themenauswahl, in die Vorbereitung und Durchführung aktiv einbezogen. Kinder und Jugendliche lernen dabei Gruppenfähigkeit, soziale Kompetenz, Kontakte zu knüpfen, eigenes Engagement, Teamfähigkeit und ihre eigenen individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten kennen. Dies fördert und stärkt das Selbstbewusstsein.

GRUPPENARBEIT- SOZIALPÄDAGOGISCH ORIENTIERTE GRUPPENARBEIT
Im strukturierten Betrieb konzentrieren die pädagogischen Mitarbeiter/innen ihre Angebote auf bestimmte Themen und/oder Personen. Diese – im Sinne sozialer Gruppenarbeit – angebotenen Aktivitäten fordern von den Kindern und Jugendlichen ein gewisses Maß an Verbindlichkeit und Kontinuität. Die Einflussnahme der pädagogischen Mitarbeiter/innen ist dabei gezielter und fassbarer als im offenen Betrieb. Kinder und Jugendliche lernen dabei sich mit Themen, Problemen und Fragen in der Gruppe auseinander zu setzen, soziales Verhalten in der Gruppe, soziale Kompetenzen und individuelle Lösungsvarianten und Standpunkte zu finden.

BEZIEHUNGSARBEIT
Durch Angebote innerhalb und außerhalb des Hauses ist es möglich, Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen aufzubauen und weiter zu entwickeln. Diese Beziehungsarbeit ist Grundlage und Basis der offenen Jugendarbeit und zieht sich wie ein roter Faden durch alle Bereiche der Arbeit in den gesamten Einrichtungen. Beziehungen und Vertrauen bauen sich über Jahre auf. Die Bezugsperson ist in der Kinder – und Jugendarbeit von größter Wichtigkeit.

BILDUNGS- UND KULTURARBEIT
In § 11 (3) des KJHG heißt es:
Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:

  1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung; …

Somit haben die Einrichtungen – neben Schule und Elternhaus – die Aufgabe, in Form von Bildungsangeboten ergänzend zu wirken. Das heißt außerschulische Bildung, in einem für Jugendliche geeigneten Rahmen, anzubieten. Jugendlichen soll damit die Weiterbildung in den für sie interessanten und wichtigen Themen ermöglicht werden. Die Städteabwanderung ist größer als im ländlichen Raum. Die Anforderungen an die Sozialpädagogik ändern sich. Bildungsschwaches Klientel bleibt. Die Arbeit mit weniger Kindern und Jugendlichen wird immer aufwendiger und zeitintensiver. Zu den Bildungsangeboten zählt das Lesen und Schreiben mit Kindern, die Unterstützung bei Hausaufgaben und im Jugendbereich ist es das Auffrischen von Tätigkeiten aus einem typischen Tagesablauf. Neben der Bildungsarbeit obliegt es den pädagogischen Miterbeiter/innen, jugendspezifische Kulturarbeit anzubieten. Diese orientiert sich an den Bedürfnissen.

SOZIALPÄDAGOGISCHE BERATUNG
Die Beratung junger Menschen gehört zum Alltag eines Jugendpflegers. Während der täglichen Angebote oder im Büro sprechen junge Menschen ihre Probleme bei der Person ihresVertrauens an. Diese begleitet sie bei bestimmten Anliegen, Konflikten und Problemen. Gemeinsam werden Lösungen gesucht und auch der Kontakt zum Elternhaus hergestellt, wenn dieser gewünscht oder erforderlich wird. Hauptaufgabe dabei ist, das Klientel zu stärken, Zeit zu haben und Lösungsvorschläge anzubieten.

MITWIRKUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN – BETROFFENENBETEILIGUNGSPROJEKTE
Die Kinder und Jugendlichen werden in die Gestaltung des Gemeinwesens einbezogen. Die Angebote werden gemeinsam geplant, durchgeführt und ausgewertet. Ideen, Wünsche, Bedürfnisse und Interessen werden berücksichtigt und beleben die Angebote in der Arbeit. Kinder und Jugendliche werden zur Selbständigkeit und Verantwortungsübernahme erzogen. Ihr soziales Engagement wird gefördert und sie fühlen sich ernst genommen.

UNTERSTÜTZUNG VON EIGENINITIATIVE UND EHRENAMTLICHEN ENGAGEMENT
Eigeninitiative und ehrenamtliches Engagement sind ein wichtiger Bestandteil in der Kinder – und Jugendarbeit sowie Basis bei der Gestaltung der Lebensräume junger Menschen. Dazu zählen die Unterstützung bei Festen und Veranstaltungen, die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen im und außerhalb des Hauses und die Hilfe bei der Ausgestaltung von Räumlichkeiten.
Die Kinder und Jugendlichen lernen dabei gesellschaftliche Mitverantwortung zu übernehmen und können sich selbst verwirklichen. Die Anerkennung die sie dabei erfahren, steigert ihr Selbstwertgefühl. Durch soziales Engagement lernen sie fürs Leben.

AUFSUCHENDE  ARBEIT
Aufsuchende Jugendarbeit sucht die Kinder und Jugendlichen an und in ihren Treffpunkten auf. Diese Tätigkeiten können nur sporadisch abgedeckt werden und agiert wird im Problemfall. Die Kinder und Jugendlichen wechseln ständig ihre Örtlichkeiten und Treffpunkte und auch die Zusammensetzung der Gruppe ändert sich ständig. Das Problem der Lückenkinder besteht weiterhin. Im Alter zwischen 12 und 15 Jahren fallen sie unter das Jugendschutzgesetz und möchten sich nicht an die Regeln des „Regenbogen“ halten. Ab dem sechzehnten Geburtstag kommen dann jedoch viele in unsere Einrichtung.

AKTIVITÄTEN AUSSERHALB DER EINRICHTUNG
Neben dem offenen Betrieb und der Gruppenarbeit ist es unerlässlich, auch außerhalb der Einrichtung, Aktivitäten durchzuführen. Diese erweitern die Möglichkeiten, die innerhalb des Hauses bestehen. Fahrten und Begegnungen mit anderen Jugendgruppen geben neue Impulse und vermitteln neue Erfahrungen. Bildungsfahrten für Jugendliche treten in den Fordergrund. Diese Schwerpunkte kann man auch als Handlungsfelder bezeichnen. In den letzten vierzehn Jahren wurden vernetzte und kooperierende Handlungsstrukturen zwischen den Jugendpflegern der angrenzenden Städte, Gemeinden und Ämter aufgebaut. So werden sportliche und kulturelle Veranstaltungen sowie Bildungsfahrten gemeinsam geplant, durchgeführt und ausgewertet. Dies ermöglicht eine größere Palette an Angeboten, die Jugendliche mit den verschiedensten Anschauungen zusammenführt. Erfahrungen werden ausgetauscht und der Aktionsradius der Jugendlichen erweitert sich.

Praktische Jugendarbeit

Das Klientel im Freizeit – und Medientzentrum „Regenbogen“ wandelt sich ständig. Die Besucher/innen kommen häufig aus sozial benachteiligten Familien. Jugendliche haben zum Teil keinen Schulabschluss, keine Lehrstelle oder mal wieder eine abgebrochen. Wer eine Lehre abgeschlossen hat soll im Ausland arbeiten, aber dies meist nur als Saisonarbeiter. Jugendliche bekommen keine Arbeit, weil sie keinen Führerschein besitzen. Aber wer kann noch einen Führerschein bezahlen? Der Keil zwischen Arm und Reich wird immer mehr sichtbar. Die Einrichtung als Ort selbstbestimmter Betätigung und Verwirklichung auf einem emanzipatorischen Hintergrund, wird ergänzt durch einen Treff, der soziale Dienstleistungsfunktionen für regelmäßige Besucher/innen übernehmen sollte. So wird die offene Kinder – und Jugendarbeit auch immer mehr gefordert, konkrete sozialpädagogische Hilfen zur Lebens – und Problembewältigung zu leisten. Dies kann effizient und sinnvoll nur dort geschehen, wo Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen besteht. Die Einrichtung übernimmt auch die Funktion einer sozialen Servicestation, die durch individuelle Beratung, durch Fördermaßnahmen oder durch andere Aktivitäten darauf abzielt, Benachteiligungen, Gefährdungen und Ausgrenzungen abzubauen. Gleichwohl bleibt die offene Kinder – und Jugendarbeit den grundlegenden Prinzipien der Jugendarbeit verpflichtet. Diese begründen sich auf einem ganzheitlichen Verständnis von Bildung und Erziehung und sind auf die Förderung von Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit ausgerichtet.

Mitbestimmung
Den Jugendlichen in den Einrichtungen wird die Möglichkeit zur aktiven, demokratischen und gemeinschaftlichen Mitbestimmung und Partizipation gegeben. Die Formen und Modelle der Mitbestimmung orientieren sich an aktuellen Gesetzen und Jugendschutzbestimmungen und werden in den Arbeitskonzeptionen detailliert beschrieben. Von der Mitbestimmung sind folgende Bereiche ausgeschlossen: Personalführung und Personalplanung, Festlegung der Öffnungszeiten, Finanzhoheit. Kinder und Jugendliche werden nach §18a der Kommunalverfassung, in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten einbezogen.  

Vernetzung und Kooperation
Die offene Jugendarbeit in den Einrichtungen der Stadt Bad Liebenwerda ist Teil der Infrastruktur. Von den zehn Jugendclubs arbeiten alle regelmäßig mit dem „Regenbogen“ bei Projekten und Sportturnieren zusammen und übernehmen Aufgaben im „Regenbogen“, wenn Hilfe gebraucht wird. In den letzten Jahren ist ein gut funktionierendes Netzwerk zwischen Jugendclubs und „Regenbogen“ entstanden. Bedarfsgerechte Angebote innerhalb und außerhalb des „Regenbogen“ werden gemeinsam geplant und durchgeführt. Die Arbeit im Planungsraum wurde durch die Jugendkoordinatoren strukturiert und weiter entwickelt. Zum Planungsraum der Stadt Bad Liebenwerda gehören die Stadt Falkenberg, Mühlberg und das Amt Uebigau-Wahrenbrück. Es besteht auch ein reger Austausch zwischen den Planungsräumen mit dem Amt Röderland, Amt Schradenland, Amt Plessa und der Stadt Finsterwalde. Der gemeinsame Gedankenaustausch bei Problemen mit Jugendlichen und bei rechtlichen Fragen lässt sich so auf kurzem Wege klären. So hat sich im Jahr 2011 aus allen Jugendkoordinatoren ein Jugendforum Elbe-Elster gegründet, welches alle Probleme der Jugendarbeit behandelt.  Die bestehenden Kontakte zu sozialen Einrichtungen und Behörden wurden weiter ausgebaut.
Ein ständiger Kontakt besteht mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes Elbe-Elster. Gemeinsam mit Familienbetreuern, ASD und Lehrern werden einzelne Fälle bearbeitet. Weiterhin sind wir seit 2007 Mitglied im Begleitausschuss des Bundesprogramms Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus.
Ein ständiger Kontakt besteht zu den Bewährungshelfern der Sozialen Dienste der Justiz und auch zum Schutzbereich Elbe – Elster. Jugendlichen wird es ermöglicht ihre Sozialstunden im Regenbogen abzuleisten. Neu hinzu gekommen ist die Arbeit mit der AWO Regionalverband Brandenburg Süd e.V.. Wir stehen im engen Kontakt zur Beratungsstelle für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen. So werden dann Jugendliche auch in schwierigen Situationen oder in akuten Lebenskrisen begleitet.

Konkrete Angebote im Haus
Untere Etage:
Ein Seminarraum steht Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zur Verfügung. Der Raum verfügt über ein Mediaboard sowie sämtlicher Technik für die Durchführung von Schulungen und Weiterbildungen.

Die Zusammenarbeit mit den Eltern der Kinder und Großeltern gestaltet sich immer positiver. Ein Büroraum ist an die Sportjugend Elbe-Elster vermietet. Anfang  2011 ist für die Eltern-Kind-Gruppe des Möglenzer Schwalbennest e:V. ein Raum eingerichtet worden. Es ist ein offenes, tägliches Angebot für Kinder im Alter von 0-3 Jahren. Die Eltern-Kind-Gruppe ist einmalig im Landkreis Elbe-Elster und fördert bewusst den Kontakt zwischen Eltern, die zu Hause sind und denen, die ihre Berufstätigkeit für eine Erziehungszeit bei ihren Kindern unterbrechen. Durch die hohe Nachfrage und Frequentierung wurde ein zweiter Bewegungsraum geschaffen. Mittlerweile findet das feste Angebot PEKiP einmal wöchentlich statt. Gemeinsam arbeiten wir im Elbe-Elster Netzwerk „Gesunde Kinder“. Ein Kreativraum für Töpferarbeiten steht den Besucher ebenfalls zu Verfügung.

Obere Etage:
Sie wird von Kindern und Jugendlichen genutzt. Auf Grund des seit 2005 freiwillig eingeführten „Rauchverbotes“ im Gebäude gibt es keine Trennung mehr in Kinder – und Jugendbereich. Kinder und Jugendliche spielen gemeinsam und erziehen sich damit auch gemeinsam. Zentraler Punkt ist das Jugendcafé, welches mit einer Tischtennisplatte, einem Billardtisch, einem Fußballkicker, TV und Radio ausgestattet wurde. Das Café ist so zu einem multifunktionalen Raum geworden, der während der Öffnungszeiten durch das Personal betreut wird. Der Jugendinformations-und Medienraum ist der erste JIM Standpunkt Elbe-Elster und ist mit 10  Internetarbeitsplätzen ausgestattet. Herrn Schieritz hat die Ausbildung zum Medienpädagogen abgeschossen. Ein Toberaum zum spielen und bewegen, ein Bastelraum für Kreativarbeiten und ein Playstadionraum können die Kinder nutzen.

Außenanlage:
Auf dem Außengelände befindet sich eine neu angelegte Grünfläche für verschiedene sportliche Aktivitäten (z.B. Volleyball, Fußball). Es gibt eine Basketballanlage, eine Tischtennisplatte, eine Schaukel, eine Wippe, den Knirpsenberg mit einer Rutsche und für die ganz Kleinen die Zwergenwerkstatt (U 3). Drei Wipptiere und ein Piratenturm zum Klettern befinden sich im neuentstandenen Sandkasten.  Der Spielplatz ist zum Anlaufpunkt vieler Familien mit Kindern im Neubaugebiet geworden.

Allgemein:
Im Regenbogen findet statt:

  • begleiteter Umgang der Familienhilfe
  • Erste Hilfe Ausbildung (DLRG)
  • Jugendgruppenleiterlehrgang (Sportjugend)
  • Weiterbildungen des Netzwerks gesunde Kinder Elbe-Elster
  • Medienangebote für Jung und Alt (JIM)
  • Flüchtlingsberatung
  • Dichterviertelfeste
  • Klassenfeiern der Schulen

Betreuung Jugendclubs
Die nachfolgend genannten 10 Jugendclubs werden betreut, angeleitet und unterstützt. Vierteljährlich findet in jedem Jugendclub eine Versammlung mit einem Mitarbeiter statt. Bei dringendem Bedarf, Veranstaltungen und Festen wird sofort reagiert und ein Mitarbeiter ist vor Ort. Die Stadt Bad Liebenwerda übernimmt die Betriebskosten und stellt Geld für die Unterhaltung der Gebäude zur Verfügung. Dies kann nur als Anerkennung gesehen werden, denn die Jugendlichen investieren sehr viel Zeit und Jugendclubgeld in die Sanierung der Gebäude und die Renovierung der Räumlichkeiten. Seit September 2007 sind auch alle Jugendclubs „rauchfreie Einrichtungen“.

Jugendclub Thalberg-Theisa, Hauptstr. 34
Dem Jugendclub gehört seit 2014 das gesamte Heimatvereinsgebäude am alten Sportplatz.

Jugendclub Maasdorf, Liebenwerdaer Str. 2          
Der Jugendclub befindet sich in der oberen Etage vom Elster-Natoureum.

Jugendclub Lausitz, Hauptstr. 27                 
Der Jugendclub befindet sich im Nebengebäude der ehemaligen Kita in Lausitz.

Jugendclub Möglenz, Dorfstr. 26     
Der Jugendclub befindet sich im ehemaligen Gemeindeamt neben der Kita.

Jugendclub Kosilenzien, Dorfstr. 26 
Der Jugendclub befindet sich im ehemaligen Konsum am Sportplatz.

Jugendclub Zeischa, Dorfstr. 2                     
Der Jugendclub befindet sich im ehemaligen Feuerwehrgebäude an der Kegelbahn.

Jugendclub Prieschka, Mittelweg 53          
Der Jugendclub befindet sich im Bungalow an der Bühne.

Jugendclub Oschätzchen, Dorfstr. 31          
2016 wurde der Reiterturm, in dem sich auch der Jugendclub befindet, eingeweiht und wiedereröffnet.

Jugendclub Dobra, Neunweg 9                    
Der Jugendclub befindet sich in einem Raum im Mehrzweckgebäude an der Feuerwehr.

Jugendclub Langenrieth, Mühlberger Straße
Im hinteren Teil des Mehrzweckgebäudes wurde im August 2009 der Jugendclub übergeben.

Alle Jugendclubs beteiligen sich an kulturellen Veranstaltungen in den jeweiligen Ortsteilen. Der Regenbogen übernimmt die pädagogische Anleitung, Begleitung und ist Koordinator sämtlicher Belange der Jugend. Zahlen und Statistiken zur Nutzung der jeweiligen Objekte, liegen im Regenbogen vor.

STRUKTURELLE VORAUSSETZUNGEN

Mindeststandards

Um den vielfältigen in dieser Konzeption beschriebenen Aufgaben gerecht werden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Die pädagogischen Mitarbeiter/innen im müssen für die Tätigkeit in der offenen Kinder – und Jugendarbeit beruflich qualifiziert sein. Mindeststandard ist die Ausbildung als „Staatlich anerkannte/r Erzieherin/erzieher“ ( vorzugsweise mit beruflicher Erfahrung in der Jugendarbeit ) oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Während des offenen Betriebes ist es notwendig, dass gleichzeitig zwei Mitarbeiter/innen anwesend sind. Dies ist unerlässlich, um die formulierten Ziele realistisch umsetzen zu können – und vor allem für den Aufbau von tragfähigen Beziehungen unbedingt notwendig. Die Räumlichkeiten im „Regenbogen“ sind so konzipiert, dass verschiedene Arbeitsweisen ( Einzel-, Gruppen- und Gemeinwesenarbeit ) möglich sind. Die Ausstattung muss ihrer Zeit entsprechen und sich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen und den pädagogischen Zielen orientieren. Das Arbeitsfeld der offenen Kinder – und Jugendarbeit ändert sich ständig. Um dieser Situation und den daraus resultierenden dynamischen Anforderungen gerecht werden zu können, sind regelmäßige Fort – und Weiterbildungen für die Mitarbeiter/innen notwendig.

Qualitätsmanagement

Auf Grund einer fehlenden Sozialraumanalyse muss sich die Jugendarbeit der Stadt Bad Liebenwerda an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen und am Handlungsumfeld orientieren.

Arbeitskonzept

Die Stadt Bad Liebenwerda bekennt sich, die Jugendarbeit in eigener Regie weiter zu führen und stellt die notwendigen Mittel zur Verfügung. Das derzeitige Regenbogenteam von 2 Mitarbeitern wird durch eine Stelle „soziale Teilhabe“ und Bundesfreiwilligendienst unterstützt. Das vorliegende Rahmenkonzept muss ständig überprüft und fortgeschrieben werden. Auftretende Probleme oder Umsetzungsschwierigkeiten müssen gemeinsam im Sozialausschuss diskutiert werden, um eine übereinstimmende Richtung für die Jugendarbeit der Stadt Bad Liebenwerda zu finden, die von allen getragen und unterstützt wird.

Das Freizeit- und Medienzentrum „Regenbogen“ ist durch die Service Qualität Deutschland eine zertifizierte Einrichtung und arbeitet stätig an der Verbesserung von Angeboten und Arbeitsprozessen.

Bad Liebenwerda, den 09.11.18

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